Flexible Betreuungszeiten [25 (+3) oder 35 (+3) Stunden]
Familien mit einem Betreuungsvertrag über 25 oder 35 Wochenstunden können bei unregelmäßigem, nachgewiesenem Bedarf bis zu 3 zusätzliche Betreuungsstunden pro Woche in Anspruch nehmen. Die Nutzung erfolgt nach vorheriger Absprache und im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Einrichtung.